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Normkonform nach DIN 14677 & ASR A1.7
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Brandschutztüren Wartung
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Wir verbinden Sie mit zertifizierten Experten für die rechtssichere Prüfung und Instandhaltung Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen nach DIN 14677.

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Wartung von Brandschutztüren: Gesetzliche Grundlagen

Die ordnungsgemäße Funktion von Feuerschutzabschlüssen und Rauchschutztüren ist für den Personenschutz in Gebäuden essentiell. Gemäß ASR A1.7 und der DIN 14677 müssen Feststellanlagen (FSA) regelmäßig geprüft werden. Vermehrt rückt die lückenlose digitale Dokumentation dieser Prüfungen in den Fokus der Bauaufsichtsbehörden und Sachversicherer.

Betreiber sind verpflichtet, monatliche Funktionsprüfungen sowie eine jährliche Wartung durch eine befähigte Person sicherzustellen. Wir vernetzen Sie mit zertifizierten Fachbetrieben, die nicht nur die mechanische Prüfung der Türen, sondern auch die hochsensible Sensorik der Feststellanlagen fachgerecht instand halten.

Prüffristen und Betreiberpflichten nach BetrSichV

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trägt der Betreiber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Arbeitsmittel – dazu zählen auch Brandschutztüren. Eine Vernachlässigung der Prüffristen kann im Ernstfall zum Verlust des Versicherungsschutzes und zur persönlichen Haftung führen.

Besonderes Augenmerk liegt auf der DIN 14677, die den Tausch von Rauchmeldern in Feststellanlagen nach spätestens 8 Jahren vorschreibt. Unsere Partnerbetriebe unterstützen Sie bei der Einhaltung dieser Intervalle und sorgen dafür, dass Ihre Brandschutzabschlüsse jederzeit den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.

Wartungspflicht für Betreiber nach DIN 14677

Brandschutztüren und Feststellanlagen (FSA) sind essenzielle Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Sie verhindern im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch über Brandabschnitte hinweg. Gemäß ASR A1.7 und DIN 14677 sind Betreiber verpflichtet, diese Anlagen regelmäßig durch Fachkundige prüfen zu lassen. Eine vernachlässigte Wartung gefährdet nicht nur Menschenleben, sondern entbindet im Schadensfall auch Versicherungen von ihrer Leistungspflicht.

Prüfungsbestandteile

  • ✓
    Prüfung der mechanischen Gangbarkeit & Schließkraft
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    Kontrolle der DIBt-Zulassung & Kennzeichnung
  • ✓
    Funktionstest der Feststellvorrichtung & Rauchmelder
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    Überprüfung der Dichtungen & Bodenabschlüsse
  • ✓
    Einstellung der Türschließer & Folgeregelungen
  • ✓
    Dokumentation im Prüfbuch / Instandhaltungsnachweis
Was kostet die Wartung? Zur Preisübersicht

Fristen & Intervalle

Monatlich

Funktionsprüfung durch den Betreiber oder eine beauftragte Person.

Jährlich

Instandhaltung nach DIN 14677 durch eine zertifizierte Fachkraft.

Alle 8 Jahre

Vorgeschriebener Tausch von Brandmelderkomponenten in Feststellanlagen.