
Brandschutz-Fachbetriebe
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Finden Sie zertifizierte Partner für die rechtssichere Instandhaltung von Brandschutztüren, RWA und Feuerlöschern. Prüfung nach BetrSichV & DIN inklusive Entlastung der Betreiberhaftung.
Ihre Vorteile
Rechtssicherheit: Unterstützung bei Betreiberpflichten nach BetrSichV.
Angebots-Vergleich: Wir finden bis zu 3 passende Fachbetriebe für Sie.
Neutralität: Wir sind an keine Fachbetriebe gebunden.
Kostenlos: Unser Service ist 100% unverbindlich.
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Prüffristen & Normen
Zentrale Intervalle für den rechtssicheren Betrieb
| Gewerk | Regelwerk | Intervall |
|---|---|---|
| Brandschutzschottung | MLAR / LAR / RbALav | Einmalig / Jährl. Kontrolle |
| Brandmeldeanlage | DIN 14675 / VDE 0833 | Vierteljährlich / Jährlich |
| Feuerlöscher (Tragbar) | DIN 14406-4 / ASR A2.2 | Max. 2 Jahre |
| Feststellanlagen (FSA) | DIN 14677 | Jährlich |
| Brandschutztüren | ASR A1.7 / LBO | Jährlich |
| Brandschutz-Schulung | DGUV V1 / ASR A2.2 | Jährlich |
| RWA-Anlagen | DIN 18232 / ASR A1.7 | Jährlich |
| Wandhydranten | DIN 14462 | Jährlich |
Betreiberpflichten & Haftung
Gemäß § 3 ArbSchG trägt der Arbeitgeber die volle Verantwortung für den sicheren Zustand technischer Anlagen. Ein lückenloses Prüfprotokoll ist Ihre primäre Entlastung im Schadensfall.
Persönliche Haftung
Geschäftsführer haften bei Versäumnissen persönlich für Personen- und Sachschäden.
Versicherungsschutz
Sachversicherer verweigern bei fehlenden Prüfberichten oft die Schadensregulierung.
Beweislastumkehr
Die Nichteinhaltung normierter Standards führt im Schadensfall zur Beweislastumkehr.
§ Compliance-Checkliste
- ✓Gefährdungsbeurteilung (GBU) vorhanden?
- ✓Prüfprotokolle lückenlos archiviert?
- ✓Brandschutzhelfer-Quote (min. 5%) erfüllt?
- ✓Rauchmelder-Tausch nach 8 Jahren geplant?
- ✓Wartung durch "Befähigte Personen" erfolgt?
Gewerblicher Brandschutz: Rechtssicherheit für Arbeitgeber
Die Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz haben sich ab 2024 und 2025 weiter verschärft. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine lückenlose Instandhaltung aller Brandschutzeinrichtungen nachzuweisen. Dies betrifft insbesondere die Prüfung von Brandschutztüren, RWA-Anlagen und Feuerlöschern.
Ein zentraler Aspekt ist die ASR A2.2, welche die Ausstattung und den Betrieb von Feuerlöscheinrichtungen regelt. Hierbei steht aktuell besonders der Übergang zu PFAS-freien Löschmitteln im Fokus, der viele Betriebe vor logistische Herausforderungen stellt. Wir unterstützen Sie dabei, zertifizierte Fachbetriebe zu finden, die Sie bei dieser Umstellung beraten und die rechtssichere Wartung übernehmen.
DIN-Normen und DGUV: Die Basis Ihrer Haftungsentlastung
Die Einhaltung anerkannter Regeln der Technik ist Voraussetzung für den Erhalt des Versicherungsschutzes. Wichtige Regelwerke wie die DIN 14406-4 für Feuerlöscher, die DIN 14677 für Feststellanlagen und die DIN 18232 für RWA-Anlagen definieren klare Prüfintervalle und Kompetenzanforderungen an das Wartungspersonal.
Zertifizierte Brandschutz-Fachbetriebe garantieren, dass die Prüfungen durch befähigte Personen durchgeführt werden, die über die notwendigen Sachkundenachweise verfügen. Dies entlastet die Geschäftsführung von der persönlichen Haftung im Schadensfall und sichert die Funktionsfähigkeit der lebensrettenden Systeme.
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Regionale Experten
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Rechtssichere Prüfung
Alle Partner arbeiten streng nach aktuellen DIN-Normen, VDE-Richtlinien und staatlichen ASR-Vorgaben.
